Veranstaltung: | Mitgliedervollversammlung 21.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 19.10.2023, 19:55 |
A9: Wahl von BDK-Delegierten aus Landesarbeitsgemeinschaften
Antragstext
Der Kreisverband Tempelhof-Schöneberg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird sich zur
Wahl von Delegierten zu Bundesdelegiertenkonferenzen aus den
Landesarbeitsgemeinschaften ab dem Jahr 2024 nur an einer Regelung beteiligen,
die transparent, demokratisch nachvollziehbar und sicher satzungskonform mit der
Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.
Begründung
Die Landesarbeitsgemeinschaften leisten großartige Arbeit. Wir halten ihre Arbeit für unverzichtbar und begrüßen das dort geleistete Engagement für unsere Partei.
Wir stellen jedoch die aktuell praktizierte Praxis des Landesverbandes zum sogenannten „Huckepack-Verfahren“ in Frage. Sie basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Bezirksgruppen, den Abteilungen und der Grünen Jugend und ist 14 Jahre alt. Kein anderer Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine solche Vereinbarung. Es ist zu hinterfragen, ob dieses deutschlandweit einmalige komplizierte Konstrukt, das von kaum einem Mitglied fehlerfrei erklärt werden kann, mit der Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kompatibel ist. Dort schreibt § 14 der Satzung eine proportionale Delegiertenverteilung vor. Es wurde bisher kein Nachweis von Seiten der Landesebene erbracht, ob die aktuelle Vereinbarung oder im Rahmen der Strukturreformdebatte erdachte Reformierung bundessatzungskonform wäre. Beim Bezirksvorständetreffen wurde von Seiten des Landesvorstandes lediglich ausgeführt, dass man „in Gesprächen mit der Bundesebene“ sei.
Zudem wurde die freiwillige Vereinbarung von 2009 an etlichen Punkten nicht eingehalten: Der Passus: „Die Abteilungen und die Grüne Jugend versuchen jedes Jahr eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Huckepack-nehmenden Kreisverband zu organisieren. Damit soll eine bessere Kenntnis und Vernetzung der Gliederungen erreicht werden.“) wurde bis dato nicht umgesetzt. Zum zweiten haben sich die Mitgliedszahlen seit 2009 sehr unterschiedlich entwickelt. Standen damals 378 Mitglieder aus den Abteilungen 3.687 Mitgliedern in den Kreisverbänden gegenüber, was einem Anteil von 9,3% an der Gesamtmitgliederzahl entsprach, sind heute 468 Mitglieder im KV Kreisfrei organisiert versus 12.892 in den Kreisverbänden (Stichtag 31.12.2022), was einem Anteil von nur noch 3,6 % an der Gesamtmitgliederzahl entspricht.
Wie immer wir es bewerten mögen: Das große Mitgliederwachstum der letzten Jahre ist also vor allem den Kreisverbänden zu Gute gekommen. War 2009 noch ein wichtiges Argument, dass die Abteilungen auch auf BDKen angemessen und ähnlich den Kreisverbänden repräsentiert sein sollten, hat sich über die Jahre nun ein immer größeres Missverhältnis von der Zahl der Delegierten zu den Mitgliederzahlen entwickelt. Ein im KV Kreisfrei organisiertes Mitglied hatte bei der BDK im Jahr 2022 etwa 4,6 Mal so viel Gewicht wie eines aus dem Kreisverband. Für eine Partei mit basisdemokratischem Selbstverständnis sollte klar sein, dass die derzeitige, wie auch die geplante Regelung, aus demokratischen Überlegungen heraus zu hinterfragen ist.
Änderungsanträge
- Ä1 (Wera Pustlauk (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg), Eingereicht)