Veranstaltung: | Mitgliedervollversammlung 21.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Sonstige Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | MVV |
Beschlossen am: | 21.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Teilnahme am Huckepackverfahren
Beschlusstext
Das sogenannte Huckepack-Verfahren zur Wahl der Delegierten zur
Bundesdelegiertenkonferenz basiert auf einem freiwilligen, solidarischen Modell,
das die inhaltliche Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband
Berlin berücksichtigt.
Daher spricht sich der Kreisverband Tempelhof-Schöneberg grundsätzlich für die
Idee dieses Modells auch über das Jahr 2023 hinaus aus. Im Rahmen des
basisdemokratischen Strukturprozesses auf Landesebene hat die Strukturkommission
einen Kompromiss zwischen den Interessen der Kreisverbände,
Landesarbeitsgemeinschaften und GRÜNE JUGEND erarbeitet. Für uns gibt es keinen
Anlass, das beschlossene Verfahren in Frage zu stellen.
Begründung
Das Huckepackverfahren wurde 2009 durch eine Vereinbarung zwischen den Kreisverbänden, der Grünen Jugend und den Abteilungen (d.h. den Landesarbeitsgemeinschaften) festgelegt. Es geht dabei darum, dass die Landesarbeitsgemeinschaften und die Grüne Jugend, die wichtige inhaltliche Arbeit für unsere Grünen Positionierungen leisten und sich stark in unserem Landesverband engagieren, auch auf Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) mit eigenen Delegierten vertreten sein können. Das Huckepackverfahren und die bis heute andauernde enorme Bedeutung der Landesarbeitsgemeinschaften erklärt sich aus der besonderen Geschichte der Berliner Grünen in Form der Alternativen Liste, die sich aus den inhaltlichen Arbeitsgemeinschaften gegründet hat, noch bevor es überhaupt bezirkliche Kreisverbände gab. Das Huckepackverfahren trägt aber auch der Tatsache Rechnung, dass viel mehr Mitglieder in den Landesarbeitsgemeinschaften aktiv sind, als dort ihr Stimmrecht haben – anders als bei den Kreisverbänden, bei denen prozentual wenige Mitglieder aktiv sind, aber ihr Stimmrecht im Kreisverband haben, sodass der BDK-Delegiertenschlüssel der Kreisverbände in keinem Verhältnis zu dem Engagement und der inhaltlichen Arbeit innerhalb des Landesverbandes stehen.
Seit 2009 ist das Huckepackverfahren eine eingeübte Praxis des Landesverbandes. Die aktuelle Huckepackvereinbarung ist bis Ende 2023 befristet. Im Rahmen des Strukturprozesses wurde ein Verfahrensvorschlag für eine Neuregelung des Huckepackverfahrens entwickelt. Die Abteilungen und die Grüne Jugend haben sich dabei sehr solidarisch mit den Kreisverbänden gezeigt und auf die Hälfte ihrer bisherigen potentiellen Delegiertenplätze verzichtet. Nun ist es an uns, uns solidarisch gegenüber den LAGen und der Grünen Jugend zu verhalten.
Das Huckepackverfahren beruht auf Freiwilligkeit. Kein Mitglied wird zu einem Abstimmungsverhalten gezwungen. Die Satzungs- und Rechtmäßigkeit des Huckepackverfahrens wurde vom Berliner Landesverband mit dem Bundesverband besprochen und dort rechtlich geprüft. Der Bundesverband hat das Verfahren – auch in seiner neuen Form - für satzungskonform und rechtlich unbedenklich erklärt.
Wir als Kreisverband Tempelhof-Schöneberg erkennen die Bedeutung der Landesarbeitsgemeinschaften und der Grünen Jugend für unsere Parteiarbeit an und werden daher auch weiterhin das Huckepackverfahren durchführen und einer*m Vertreter*in einer Landesarbeitsgemeinschaft oder der Grünen Jugend die Möglichkeit geben, auf unserer Jahreshauptversammlung als BDK-Delegierte*r zu kandidieren.