Ich stimme dem Ziel des Ä1 zu A1 des Kreisvorstands zu, das Stimmrecht bei den AGen/OGen zu beschränken, damit ein "Wahlhopping" verhindert wird (also das Erscheinen von Personen, die sich nicht in der AG/OG engagieren, nur um an der Wahl teilzunehmen).
Im Gegensatz zu Ä1 zu A1 ist die Regelung dieses Änderungsantrages aber mit einem geringeren bürokratischen Aufwand überprüfbar. Bei Ä1 zu A1 müsste die Teilnahme an Wahlen in allen AGen/OGen dokumentiert und bei jeder Wahl zur Bestimmung der Wahlberechtigten überprüft werden. Dagegen ermöglicht es dieser Änderungsantrag den SprecherInnen der jeweiligen AG/OG, den Kreis der Wahlberechtigten ohne Überprüfung der Protokolle anderer AGen/OGen zu bestimmen. Diese Überprüfung dürfte den SprecherInnen leicht fallen, da mindestens eine/r bei den letzten sechs Treffen anwesend gewesen sein wird.
Die Hürde für das Stimmrecht ist mit der Teilnahme an zwei Treffen aber nicht so hoch angesetzt, sodass auch relativ neue Mitglieder in kurzer Zeit ein Stimmrecht haben. Ein bloßes "Wahlhopping" dürfte die Regelung dennoch ausschließen.
Das Wort "regulär" dient dazu, kleinere Aktionen, wie z. B. Wahlkampfstände von der Zählung der Treffen auszuschließen. Das Wort "aktiv" dient dazu zu vermeiden, dass sich Personen bei hybriden Treffen lediglich digital einwählen, ohne tatsächlich an dem Treffen teilzunehmen.