Es gilt das Frauenstatut. Daher nicht erforderlich.
| Antrag: | Satzungsänderungsantrag zur Strukturreform |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Wolfgang Höckh (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | ÜbernahmeErklärung: Änderungsantrag wird übernommen. Die Quotierung ist durch das Frauenstatut festgeschrieben und das ein Sprecher*innen/Koordinations-Team muss ohnehin mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen - auch ohne diese Ergänzung in der Satzung. |
| Angelegt: | 09.10.2023, 16:25 |