Es gilt das Frauenstatut. Daher nicht erforderlich.
Antrag: | Satzungsänderungsantrag zur Strukturreform |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Höckh (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | ÜbernahmeErklärung: Änderungsantrag wird übernommen. Die Quotierung ist durch das Frauenstatut festgeschrieben und das ein Sprecher*innen/Koordinations-Team muss ohnehin mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen - auch ohne diese Ergänzung in der Satzung. |
Eingereicht: | 09.10.2023, 16:25 |