Die Trennung von Amt und Mandat auf dieser unteren Mandatsebene ist nicht erforderlich, da die Sprecher*innen in dieser Funktion keine weitgehenden Einflussmöglichkeiten haben. Sie haben in keiner weiteren Parteiorganisation und in keinem Parlament oder in einer vergleichbaren Organisation ein (zusätzliches) Stimmrecht. Mit der vorgeschlagenen Formulierung ist eine Doppelfunktion in einer OG und einer AG weiterhin möglich.
Antrag: | Satzungsänderungsantrag zur Strukturreform |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Höckh (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 09.10.2023, 16:28 |