Eine Auflösung durch den Kreisvorstand ist keine basisdemokratische Lösung. Daher wird hier "Kreisvorstand" durch "MVV" ersetzt.
Eine OG/AG sollte sich ggf. selbst auflösen können. Dies bedarf keiner Regelung und wird daher in der Satzung nicht aufgenommen.
Hinweis: Darüber hinaus ist die 3-Monatsfrist kritisch. Bei „Ermüdungserscheinungen“ nach Ferien oder anstrengenden Wahlkämpfen beobachten wir regelmäßig längere „Pausen“ in der Aktivität von Gruppen. Durch die Festlegung der MVV als entscheidungsbefugtes Gremium ist jedoch ein sinnvoller zeitlicher Puffer eingebaut.