Drei Mitglieder der AG/OG können einen Antrag stellen, die anderen Mitglieder werden gar nicht eingebunden und der Kreisvorstand entscheidet sofort - das ist nicht basisdemokratisch. Der Kreisvorstand will sich hier Durchgriffsrechte sichern, die nicht akzeptabel sind. Daher wird vorgeschlagen, dass nur die MVV einen solch gravierenden Beschluss fassen kann. Die ggf. erforderlich Neuwahl sollten die Gruppen selbst regeln.
Antrag: | Satzungsänderungsantrag zur Strukturreform |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Höckh (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2023, 16:39 |