Die im Leitantrag vorgeschlagene Regelung eröffnet Manipulationsmöglichkeiten. Alle anwesenden Mitglieder hätten Stimmrecht, auch jene, die weder in einer OG aktiv noch ortsansässig sind. Demnach könnten Wahlen bei OG-Treffen leicht gekapert werden. Das aktive Wahlrecht in einer OG sollte deshalb auf die ortsansässigen Parteimitglieder beschränkt werden. Das passive Wahlrecht sollten alle Parteimitglieder haben. Denn alle Parteimitglieder können sich in der OG engagieren und sollten auch gewählt werden können.
Antrag: | Satzungsänderungsantrag zur Strukturreform |
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Antragsteller*in: | David Braun (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 09.10.2023, 23:34 |