Würde der Antrag so beschlossen, würde in § 7 künftig kein Abs. 4 mehr existieren oder die Abs. 4 und 5 würden sich widersprechende Regelungen enthalten. Mir scheint es so, als soll § 7 Abs. 4 lediglich überarbeitet werden.
Bisher geht aus dem Antrag außerdem nicht hervor, dass bspw. der bisherige § 8 erhalten bleiben soll (davon gehe ich aber aus). Zur Vermeidung von Missverständnissen rege ich an, die Veränderung der Nummerierung explizit zu beschließen.