Änderungen von A1 zu A1
Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.10.2023, 18:58 |
Neue Version: | A1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.10.2023, 23:36 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 15 bis 16:
§ 7 Absatz 5 (alt Absatz 4)4 wird wie folgt geändert: „Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung sind die Unterschriften eines*r Kreisvorsitzenden und eines weiteren
Von Zeile 35 bis 38:
und Aufteilen von Ortsgruppen unterliegen dem gleichen Verfahren wie die Gründung einer neuen Arbeitsgemeinschaft oder Ortsgruppe nach § 8, Absatz 2.
(4) Eine Person kanndarf nicht zeitgleich Sprecher:in/Koordinator:in von mehr als einer OG sein.
Von Zeile 40 bis 44:
(6)
(6) Bei Sprecher*innen/Koordinierenden-Wahlen gilt, dass alle bei der Veranstaltung anwesenden Parteimitglieder von Bündnis 90/Die Grünen oder Grüner Jugend mit Stimmrecht oder wohnhaft in Tempelhof-Schöneberg stimmberechtigt sind.
Bei der Wahl von AG-/OG-Sprecher*innen/Koordinierenden können alle anwesenden Mitglieder der GRÜNEN JUGEND sowie von Bündnis 90/Die Grünen gewählt werden, insofern sie ihr Stimmecht im Kreisverband Tempelhof-Schöneberg haben, oder im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wohnen. Eine Mandatsprüfung für die Wahl von AG/OG-Sprecher*innen entfällt abweichend von §9, es sei denn, mindestens ein anwesendes Mitglied des Kreisverbands spricht sich für die Anwendung aus.
Von Zeile 46 bis 48 löschen:
für eine Amtszeit von einem Jahr ein Team, das aus zwei bis vier Sprecher*innen/Koordinator*innen besteht. Davon ist mindestens die Hälfte mit Frauen zu besetzen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Von Zeile 59 bis 60:
(9) Hat die AG/OG mindestens drei Monate nicht getagt, kann der Kreisvorstanddie MVV mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die AG/OG als aufgelöst gilt. Den
Von Zeile 63 bis 66:
(10)Sprecher*innen/Koordinierende können auf Antrag mindestens drei Mitgliedern aus der OG/AG vom Kreisvorstand mit 2/3-Mehrheit abgewählt werden. Eine Neuwahl des Sprecher*innen/Koordinations-Teams wird in diesem Fall durch den Kreisvorstand angekündigt.
(10)Eine vorgezogene Neuwahl von Sprecher*innen/Koordinierenden einer AG/OG ist möglich. Das Vorziehen muss mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten bei einem Treffen der AG/OG beschlossen werden.
Ein Abwahlantrag muss zwei Wochen vor einem Treffen über die üblichen Kanäle der AG/OG angekündigt werden.
Neu- oder Nachwahlen erfolgen auf dem nächstfolgenden Treffen.
Von Zeile 68 bis 70:
Kreisvorstand beschließen. Der Kreisvorstand behandelt den Finanzantrag in der darauffolgenden Vorstandssitzung.
Die Nummerierung der bisherigen §§ 8 bis 13 wird um jeweils einen Zähler erhöht.
§ 14 (alt: 13)(neu) Inkrafttreten
Nach Zeile 72 einfügen:
In der Satzung werden die Rollen der organisatorischen Führung von Orts- und
Arbeitsgruppen als
Koordinator*innen bzw. Koordinierende von AGen/OGen
bezeichnet. Entsprechend werden Formulierungen in den Änderungen in § 8 (neu)
angepasst.